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Schonfrist für Bärin JJ4 - Ende Juni ist wieder das Verwaltungsgericht am Zug

Im Trentino gibt es noch keine endgültige Entscheidung über die Bärin JJ4. Das Verwaltungsgericht hat heute nur verfügt, dass sie vorerst weder abgeschossen noch eingeschläfert werden darf. Ende Juni sollen weitere Anhörungen folgen. Der Trentiner Landeshauptmann Fugatti ist zuversichtlich, dass die Rekurse von Tierschützern gegen die Abschuss-Verordnung für JJ4 und einen weiteren Bären abgewiesen werden. Denn das Gericht habe die Gefährlichkeit dieser zwei Bären bestätigt, die sich derzeit im Gehege von Casteller befinden. Die Tierschützer bestreiten das und fordern eine Freilassung bzw. Umsiedlung der Bären.

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