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Teilerfolg für Tierschützer im Fall Bärin JJ4

Tierschützer jubeln über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Trient. Es hat heute beschlossen, dass die Bärin JJ4 vorerst weder abgeschossen noch eingeschläfert werden darf. Ende Juni findet eine weitere Verhandlung statt, bis dahin sollen weitere Unterlagen eingereicht und überprüft werden. Nach dem tödlichen Angriff auf einen Jogger hatte der Trentiner Landeshauptmann Fugatti die Tötung der Bärin angeordnet. Die Tierschützer haben dagegen Rekurs eingereicht. Sie sagen, dass es keine Beweise dafür gibt, dass es diese Bärin war und fordern ihre Freilassung oder ihre Umsiedlung.

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