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Elektronische Gesundheitsakte: auch ältere Daten werden aufgenommen

Die elektronische Gesundheitsakte wird weiter ausgebaut. Jeder Patient hat eine solche, dort sind alle medizinischen Daten und Dokumente der letzten vier Jahre enthalten: digitale Verschreibungen, Laborbefunde, Befunde von fachärztlichen Leistungen usw. Nun sollen dort auch Gesundheitsdaten einfließen, die schon älter als vier Jahre sind. Das erfolgt automatisch. Wer das nicht will, kann sich innerhalb 30. Juni dagegen aussprechen, entweder online oder beim Gesundheitssprengel. Außerdem kann jeder Bürger entscheiden, ob das Gesundheitspersonal auf die elektronische Gesundheitskarte Zugriff haben soll oder nicht. Und er kann seine Zustimmung jederzeit erteilen oder auch widerrufen.

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