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Landesbeiträge für Unternehmen bei Katastrophenfällen

Wenn Betriebe durch einen Erdrutsch, Überschwemmungen oder andere Katastrophen beschädigt werden, bekommen sie Hilfe vom Land. Die Landesregierung hat jetzt die Kriterien für die außerordentlichen Beiträge in Katastrophenfällen genehmigt. Das Land übernimmt 50 Prozent der Kosten zur Behebung der Schäden, die an Gebäuden, technischen Anlagen oder Waren und Produkten entstanden sind. Wenn es eine Versicherung gibt, dann wird diese Summe von der Landesförderung abgezogen.

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