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Südtiroler Sonderweg war nicht rechtens

Der Südtiroler Sonderweg in Sachen Corona vor vier Jahren war nicht rechtens. Das hat jetzt das Verfassungsgericht geurteilt. Südtirol habe damit seine Zuständigkeiten überschritten. Stefanie Terzer: Das Land hatte damals Strafen für Gaststätten ausgestellt, die den Green Pass ihrer Gäste nicht kontrolliert hatten. Und das hätte das Land nicht dürfen. Es hat zu dieser Zeit nämlich ein Staatsgesetz gegeben, mit dem gleichen Inhalt und den gleichen Strafen und das Land hätte auf dieses Gesetz verweisen müssen, und nicht ein eigenes verabschieden. Ein Gastwirt aus Meran hatte gegen die Strafe geklagt und nun vom Verfassungsgericht Recht bekommen. Auf seinem Strafbescheid wurde nämlich auf das Landesgesetz verwiesen und nicht auf das Staatsgesetz. Die Geldstrafe wurde jetzt annulliert. Ausserdem könnte der Gastwirt nun Schadenersatz fordern, weil auch die Schließung seines Lokals für zehn Tage nicht rechtens war. Der Freie Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber fordert jetzt von der Landesregierung, eine unabhängige Untersuchungskommission einzusetzen, die die Corona-Politik aufarbeitet.

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