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Südtiroler Sonderweg in Sachen Corona rechtswidirg, sagt Verfassungsgericht

Der Südtiroler Sonderweg in Sachen Corona vor vier Jahren war nicht rechtens. Das hat jetzt das Verfassungsgericht geurteilt. Südtirol habe damit seine Zuständigkeiten überschritten. Mit dem Südtiroler Sonderweg konnten Geschäfte, Bars und Restaurants früher wieder öffnen als im restlichen Staatsgebiet. Die Strafen des Landes für Gaststätten waren rechtswidrig, die den Grünen Pass von ihren Gästen nicht kontrolliert hatten, sagt das Gericht. Das sei Kompetenz des Staates. Ein Meraner Gastwirt hatte geklagt, der seine Pizzeria 10 Tage zusperren musste. Der Freie Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber fordert jetzt von der Landesregierung, eine unabhängige Untersuchungskommission einzusetzen, die die Corona-Politik aufarbeitet.

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